Bisher mussten Anbieter und Provider, wie die Telekom, O2, Alice, 1&1 oder Freenet, alle Daten, die beim Telefonieren, Surfen im Netz, Smsen oder Mailen anfallen, für sechs Monate speichern. Dazu gehörten Telefon- und Handynummern, Name und Adresse der Anrufer, die Anrufzeit oder die IP-Adresse.
Ende für "Stasi 2.0"
Die Speicherung dieser Daten wurde viel kritisiert. Datenschützern missfiel vor allem, dass die Daten ohne konkreten Verdacht gespeichert wurden und damit praktisch jeder "verdächtig“ war. Schließlich klagten über 35.000 Personen beim Bundesverfassungsgericht; darunter auch unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Heute nun erklärten die Verfassungsrichter das Gesetz zur Speicherung der Daten für verfassungswidrig, weil damit das Grundrecht auf den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt wird. Damit dürfen die Daten, die bisher zur Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus, Mord oder Kinderpornografie erhoben wurden, nicht mehr gespeichert werden und bestehende Daten müssen mit sofortiger Wirkung gelöscht werden.
Auch der Blogger Markus Beckedahl von netzpolitik.org war unter den Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung. Er macht aber auch einen konkreten Gegenvorschlag, wie Kriminelle auch weiterhin im Netz anhand bestimmter Daten verfolgt werden können. "Quick Freeze“ oder "Schockfrosten“ heißt das Zauberwort.
Quick Freeze
Das Verfahren, das eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung darstellen könnte, wird schon erfolgreich in den Vereinigten Staaten eingesetzt. Dabei werden nicht, wie bei uns bisher, die Daten aller Personen gespeichert, sondern nur derer, die sich wirklich verdächtig machen.
Wie funktioniert’s?
Auch weiterhin speichern Provider unsere Telekommunikationsdaten, weil sie diese zum Erstellen von Rechnungen und zur Datenverarbeitung brauchen; nach dem heutigen Urteil allerdings nur noch für einen kurzen Zeitraum von circa einer Woche. Macht sich eine Person verdächtig, können diese Daten "eingefroren“ werden, um sie vor der Löschung zu bewahren.
Um die Daten verwenden zu dürfen, müssen Ermittler einen richterlichen Beschluss einholen. Wird diesem stattgegeben, werden die Daten "aufgetaut“ und stehen Strafermittlungsbehörden zur Verfügung. Beckedahl sieht darin ein Plus auf beiden Seiten: seitens der Verbraucher und der Ermittler.
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